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   BSG, 13.05.2008 - B 13 R 469/07 B   

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BSG, 13.05.2008 - B 13 R 469/07 B (https://dejure.org/2008,66734)
BSG, Entscheidung vom 13.05.2008 - B 13 R 469/07 B (https://dejure.org/2008,66734)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - B 13 R 469/07 B (https://dejure.org/2008,66734)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Aachen - S 13 R 82/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 14 R 95/06
  • BSG, 13.05.2008 - B 13 R 469/07 B
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 13.05.2008 - B 13 R 469/07 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese Fragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • SG Lüneburg, 05.03.2010 - S 12 SF 20/10
    Auf die Erinnerung des Erinnerungsführers vom 09. Februar 2010 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 01. Februar 2010 - S 13 R 469/07 - wird die aus der Staatskasse an den Erinnerungsführer zu gewährende Prozess-kostenhilfevergütung endgültig auf einen Betrag in Höhe von 649, 56 EUR festgesetzt.

    Das Verfahren erledigte sich durch den Erlass eines die Klage abweisenden Gerichtsbe-scheides der 13. Kammer des Sozialgerichts Lüneburg vom 20. Januar 2010 - S 13 R 469/07 - nach etwa zweijähriger Verfahrensdauer.

    Die gemäß § 56 Abs. 1 RVG gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbe-amten der Geschäftsstelle vom 01. Februar 2010 - S 13 R 469/07 - erhobene Erinnerung ist zulässig und begründet.

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